Seit dem 23. Januar 2023 können Sie Ihren Strafregisterauszug online und bei der Schweizer Post zu bestellen. Den Strafregisterauszug Post beantragen Sie bequem von zuhause, wenn Sie auf der Website der Post das Online-Formular registrieren. Sie brauchen nicht persönlich eine Schweizer Postfiliale aufzusuchen, um das Formular auszufüllen. Sie stellen mit einem Ausweisdokument vor dem Antrag sicher, dass Sie berechtigt sind, den Strafregisterauszug zu erhalten. Den Auszug benötigen Sie in der Regel für behördliche oder berufliche Zwecke.
Die drei Ausführungen des Strafregisterauszugs
In der Schweiz sind drei Arten der Strafregisterauszüge erhältlich.
Der Strafregisterauszug für private Zwecke ist bestimmt für die betroffene Person. Er enthält nur Informationen über rechtskräftige Verurteilungen, wo das Strafmass bisher nicht verbüsst wurde.
Den Strafregisterauszug für berufliche Zwecke fordern Arbeitgeber oder andere Institutionen an, die Informationen über Vorstrafen und laufende Verfahren erhalten wollen. Der Auszug beinhaltet sämtliche gespeicherte Informationen aus dem Strafregister sowie bereits verbüsste Verurteilungen.
Der erweiterte Strafregisterauszug oder Sonderprivatauszug ist für spezielle Berufe vorgeschrieben. Das sind Berufe im Gesundheitswesen, in der Justiz sowie im öffentlichen Dienst und in der Kinder- oder Jugendarbeit. Enthalten sind darin Verurteilungen infolge Sexualstraftaten, Gewalttaten sowie Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Auszüge können Sie persönlich im Kanton beantragen oder bequem online als Strafregisterauszug Post.
Welche Straftaten stehen nicht im Strafregisterauszug?
Bestimmte Straftaten erscheinen nicht im Schweizer Strafregisterauszug. Es sind Vergehen oder geringfügige Straftaten. Dazu gehören geringfügige Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Außerdem erscheinen Straftaten nicht mehr, bei denen bestimmte Fristen abgelaufen sowie das Register gelöscht ist. Beispiele sind Geldstrafen, die vor über fünf Jahren verbüßt wurden oder bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, die vor über zehn Jahren verbüßt wurde. Die Ausnahmen sind nach Kanton und Straftat unterschiedlich.
Der Wegweiser zum Strafregisterauszug
Der Strafregisterauszug Post kostet für Privat- und Sonderprivatauszüge 17 CHF. Sie bekommen den Auszug innerhalb weniger Arbeitstage per Post. Von uns erhalten Sie preiswert Ihren Online-Wegweiser zur Bestellung auf www.bopayment.info.